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08. Dezember 2025

Wirtschaftsministerin Katherina Reiche hat das Auslaufen der klassischen Solarförderung bereits skizziert.

Anfang 2026 soll der Reformvorschlag für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) im Kabinett vorliegen, mit geplanter Umsetzung zum 1. Januar 2027. Damit steht die feste Einspeisevergütung für PV-Anlagen faktisch vor dem Aus.

Derzeit erhalten Betreiber 20 Jahre lang einen fixen Vergütungssatz pro eingespeister Kilowattstunde – für 2025 etwa 7,86 ct/kWh bei Teileinspeisung bzw. 10,45 ct/kWh bei Volleinspeisung. Nach 20 Jahren erfolgt die Vermarktung zu Börsenpreisen.

Trotz des massiven Erfolgs der bisherigen Förderung – über vier Millionen Anlagen im Netz – belasten die Vergütungszahlungen den Bundeshaushalt zunehmend. Nach Abschaffung der EEG-Umlage trägt der Staat die Kosten vollständig und zahlte allein 2023 rund 18 Mrd. Euro an die Netzbetreiber. Parallel erzeugen PV-Anlagen an sonnenreichen Tagen mehr Strom als nachgefragt wird, da die fixe Vergütung keinen Anreiz zur marktorientierten Einspeisung setzt.

Im Zuge der EEG-Reform plant das Wirtschaftsministerium den Übergang zu einem hybriden Fördermodell. Betreiber sollen entweder langfristige strompreisbasierte Lieferverträge oder vertraglich fixierte Differenzverträge (Contracts for Difference, CfDs) nutzen können. Dieses Modell folgt auch EU-Vorgaben.

Das Prinzip: Wird ein garantierter Preis von z. B. 10 ct/kWh vereinbart, gleicht der Staat bei niedrigen Börsenpreisen die Differenz aus. Bei hohen Börsenpreisen oberhalb des Garantielevels führen Anlagenbetreiber den Überschuss an den Staat zurück. So werden Preisspitzen für Verbraucher abgefedert, gleichzeitig bleibt die Finanzierung des EE-Ausbaus planbar. Für die Betreiber entsteht ein klarer Leistungsimpuls, Erzeugung und Speicherung stärker am Tagesprofil des Strommarkts auszurichten.

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