Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen (AGB) der SolarCor GmbH
1. Allgemeines und Geltungsbereich
- Diese AGB der SolarCor GmbH (nachfolgend „SolarCor“) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen SolarCor und dem Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“). Sämtliche Angebote von SolarCor sowie Verträge zwischen SolarCor und dem Kunden werden ausschließlich auf Grundlage dieser AGB geschlossen. Mit der Beauftragung des Projekt erklärt sich der Kunde mit diesen AGB in vollem Umfang einverstanden. Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.
- Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, SolarCor stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
- Diese AGB gelten auch dann, wenn SolarCor in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführt.
- Sämtliche Vereinbarungen zwischen SolarCor und dem Kunden, die zur Ausführung dieses Vertrags getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
- Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Hinweis: Der Erwerber einer Photovoltaikanlage gilt in diesem Zusammenhang als Unternehmer. Für Verbraucher gelten diese AGB, soweit sie nicht zwingenden gesetzlichen Vorschriften widersprechen. In solchen Fällen tritt an die Stelle der betreffenden Klausel die gesetzliche Regelung.
2. Vertragsschluss und Vertragsgegenstand
- Angebote von SolarCor sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt insbesondere für Prospekte, Anzeigen und sonstiges Werbematerial. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe, Material oder Gewicht bleiben im Rahmen des technischen Fortschritts und des Zumutbaren vorbehalten. Angaben in Katalogen oder auf Internetseiten sind unverbindlich und können jederzeit geändert werden.
- Die vom Kunden unterzeichnete schriftliche Bestellung (Projektbericht oder Angebot / Auftragsbestätigung) stellt ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar.
- SolarCor ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von vier Wochen durch schriftliche Auftragsbestätigung anzunehmen.
- Vertragsgegenstand sind die in der Bestellung genannten Produkte und Dienstleistungen. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, obliegt die Auswahl der einzelnen Komponenten SolarCor.
- Die Annahme der Bestellung erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung des Energieversorgungsunternehmens (Netztauglichkeitsprüfung), der technischen Realisierbarkeit sowie der Selbstbelieferung durch Zulieferer. Bei Nichtverfügbarkeit wird der Kunde unverzüglich informiert; bereits geleistete Vorauszahlungen werden erstattet.
- SolarCor ist berechtigt, Teile oder den gesamten Auftrag an Dritte zu vergeben, ohne dass es einer Zustimmung des Kunden bedarf.
- Der auf den Internetseiten von SolarCor verfügbare „Unabhängigkeitsrechner“ dient lediglich als grobe Wirtschaftlichkeitsabschätzung. Er stellt keine verbindliche Zusage über Erträge oder Rentabilität dar, da die Berechnung auf Annahmen und unveränderlichen Rahmenbedingungen (z. B. EEG-Vergütung) basiert. Gleiches gilt für Wirtschaftlichkeitsberechnungen durch SolarCor-Mitarbeiter.
3. Überlassene Unterlagen
- An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich SolarCor das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese dürfen Dritten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von SolarCor zugänglich gemacht oder vervielfältigt werden.
4. Rücktrittsrecht
- SolarCor kann vom Vertrag zurücktreten, wenn Dachaufbau, Dachkonstruktion, Dachstuhl oder Dachziegel den technischen Anforderungen nicht entsprechen und der Kunde die Mängel nicht innerhalb von vier Wochen nach Auftragsannahme fachgerecht behebt.
- In diesem Fall kann SolarCor eine Schadenspauschale von 10 % des Kaufpreises verlangen. Der Kunde kann nachweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist; SolarCor kann einen höheren Schaden nachweisen.
5. Vertragsdurchführung
- Der Kunde stellt SolarCor vor Beginn der Montage eine ausreichende Anzahl passender Ersatzdachziegel bereit. Der Kunde sichert zu, dass die statischen Voraussetzungen für die Montage erfüllt sind. SolarCor kann einen Nachweis verlangen, wenn berechtigte Zweifel bestehen.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
- Es gelten die Preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Wurde kein Festpreis vereinbart, kann SolarCor die Preise bei Kostenerhöhungen zwischen Bestellung und Lieferung anpassen.
- Zahlungen sind innerhalb von drei Tagen nach Rechnungserhalt auf das angegebene Konto zu leisten.
- Der Preis umfasst die Lieferung von PV-Modulen, Wechselrichter, Befestigungssystem, AC-Solarkabel sowie die Installation bis zum Wechselstromanschluss (ohne Zählerschrankerneuerung und Sonderarbeiten).
- Änderungen der Modulanzahl auf Kundenwunsch werden gesondert angeboten.
- Aufrechnungsrechte bestehen nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen.
7. Lieferzeit
- Angegebene Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie werden schriftlich als verbindlich bestätigt.
- Verbindliche Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung, geeigneter Witterung sowie rechtzeitiger Mitwirkung des Kunden (Genehmigungen, Zugang zur Baustelle etc.).
- Teillieferungen sind zulässig.
- Bei höherer Gewalt (z. B. Streik, Naturereignisse) verlängert sich die Lieferfrist oder entfällt die Leistungspflicht.
8. Versand und Gefahrübergang
- Der Versand erfolgt nach Wahl von SolarCor transportversichert. Die Kosten trägt SolarCor.
- Der Kunde hat die Lieferung bei Übernahme zu prüfen und Schäden schriftlich im Übergabeprotokoll zu vermerken.
- Verzögert sich die Abnahme aus Gründen des Kunden, geht die Gefahr mit Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
9. Gewährleistung und Haftung
- Der Kunde muss Mängel unverzüglich anzeigen und seiner Untersuchungs- und Rügepflicht nachkommen.
- Geringfügige Farb- oder Maßabweichungen stellen keinen Mangel dar.
- Bei Mängeln erfolgt nach Wahl von SolarCor Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
- Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde Rücktritt oder Minderung verlangen.
- Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Herstellergarantien sind direkt gegenüber dem Hersteller geltend zu machen.
10. Softwarenutzung
- Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der gelieferten Software. Vervielfältigung, Änderung oder Dekompilierung ist untersagt.
11. Datenschutz
- SolarCor verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsabwicklung erforderlich ist. Der Kunde kann der Nutzung seiner Daten zu Werbezwecken jederzeit widersprechen.
12. Werbung und Referenznennung
- Der Kunde stimmt zu, dass SolarCor die installierte Anlage als Referenz nennen und zu Werbezwecken (inkl. Fotos) verwenden darf.
13. Gerichtsstand und Erfüllungsort
- Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von SolarCor. 13.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von SolarCor, sofern der Kunde Kaufmann ist. 13.3 Es gilt deutsches Recht, UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
14. Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. 14.2 Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. 14.3 SolarCor nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.