VDE hat sich auf eine Norm für die Anschlussregeln von Balkonkraftwerke geeinigt.
Das EEG schafft für Privathaushalte einen klaren Rahmen zur Eigenstromerzeugung. Mikro-PV-Systeme („Balkonkraftwerke“) können bis 2.000 W Modulleistung und 800 W Wechselrichterleistung offiziell angemeldet und durch Endanwender selbst in Betrieb genommen werden. Die bisherigen VDE-Anschlussrichtlinien hatten aufgrund interner Abstimmungsprozesse Verzögerungen – dieser Zielkonflikt ist nun aufgelöst. Die neue DIN VDE V0126-95 definiert ab sofort verbindliche technischen Anforderungen für den normgerechten Anschluss solcher Systeme.
Der Markt setzt bereits überwiegend auf den klassischen Schuko-Stecker zur Einspeisung von Balkonkraftwerken. Die Frage nach Rechtssicherheit und Betriebssicherheit war bisher jedoch nicht abschließend geregelt, weshalb Betreiber häufig auf die spezialisierte Wieland-Einspeisesteckdose ausgewichen sind. In der neuen Norm präzisiert der VDE – wie vom Anbieter Indielux berichtet – nun eindeutig: Die Schuko-Anbindung ist normkonform. Allerdings bleibt eine Einschränkung bestehen.
Die VDE-Norm setzt für Balkonkraftwerke grundsätzlich eine Modulanschlussleistung von 960 Watt an, eröffnet jedoch einen Erweiterungspfad: Wird die Hausinstallation wirksam vor Überlast geschützt, sind bis zu 2.000 Watt normseitig zulässig. Indielux skizziert auf Basis der neuen Vorgaben, wie ein solcher Schutz technisch umgesetzt werden kann.
Für den Personenschutz definiert die Norm drei zulässige Optionen:
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Wechselrichterseitige Schutztrennung: Das Gerät muss Einspeisung und interne Bauteile schnell trennen und entladen.
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Steckerseitiger Berührungsschutz: Entweder durch einen internen Abschaltmechanismus, der beim Abziehen die Kontakte spannungsfrei schaltet, oder durch schützende Hülsen über den Steckstiften – wie bei Lösungen von Seplugs.
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Einsatz einer Energiesteckvorrichtung: Weiterhin zulässig ist eine berührungsgeschützte Spezialsteckdose (z. B. Wieland).
Diese Varianten erfüllen die normativen Anforderungen für einen sicheren Betrieb.
Hier die komprimierte, regelorientierte Fassung im klassischen Unternehmensjargon:
Die Norm benennt für den Leitungsschutz drei zulässige Wege:
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Schuko-Anschluss mit Sicherheitshinweis: Einsatz an Systemen mit 800-W-Wechselrichter und maximal 960 W Modulleistung.
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Energiesteckvorrichtung (Wieland) mit Sicherheitshinweis: Damit ist die volle Ausbaustufe abgedeckt – 800 W Wechselrichterleistung und bis zu 2.000 W Modulleistung.
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Technische Strombegrenzung: Eine Lösung, die sicherstellt, dass die Leitungsbelastbarkeit nicht überschritten wird, z. B. ready2plugin von Indielux.
Implikation für Betreiber:
Wer über eine Wieland-Einspeisesteckdose einspeist, erfüllt sämtliche Anforderungen auch bei 2.000 W Modulleistung. Der Großteil der Bestandsgeräte arbeitet jedoch mit Schuko-Stecker – hier sieht der VDE einen sicheren Betrieb nur bis 960 W Modulleistung vor, sofern keine zusätzliche Schutztechnik verbaut wird. Wie Bestandsanlagen bewertet und wie Händler ihre Produktsets an die neue Normlage anpassen, klärt sich voraussichtlich in den kommenden Monaten. Laut Solarserver wird das Normungsgremium im Dezember 2025 ein erläuterndes Auslegungsdokument bereitstellen.
Der BSW begrüßt die Veröffentlichung als wichtigen Schritt zur Rechtssicherheit. Noch offen bleibt die Frage der normgerechten Anbindung von Balkonkraftwerk-Speichern, deren Nachfrage steigt. Eine eigene Produktnorm für steckerfertige Batteriesysteme befindet sich laut BSW in Vorbereitung bei einem DKE/VDE-Arbeitskreis.
Das Regelwerk gilt jedoch nicht für den Betrieb in Kombination mit Stromspeichern. Dazu soll es gesonderte Vorschriften geben.