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06. September 2025

Reiche stellt Solarförderung für neue Photovoltaik-Anlagen zur Disposition

Bundeswirtschaftsministerin Katharina Reiche (CDU) hat in einem Interview mit der Augsburger Allgemeinen ein mögliches Ende der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen ins Gespräch gebracht. Nach ihrer Ansicht seien neue, kleinere PV-Anlagen bereits heute wirtschaftlich tragfähig und benötigten daher keine staatliche Förderung mehr. Gleichzeitig stellte sie jedoch klar, dass für bestehende Anlagen der Bestandsschutz gilt: Betreiber sollen weiterhin die auf 20 Jahre zugesicherte Vergütung nach dem EEG erhalten. Als Begründung verweist Reiche auf die deutlich gesunkenen Anschaffungskosten für Photovoltaiksysteme.

Doch ihr Vorstoß geht offenbar über die reine Kürzung der Vergütung hinaus. Zwar sinkt diese derzeit ohnehin halbjährlich um ein Prozent – die nächste Anpassung steht zum 1. Februar 2026 an – doch Reiche möchte auch die Kosten des Netzausbaus stärker auf Betreiber von Solar- und Windkraftanlagen umlegen und die Systeme stärker in den Markt integrieren. Künftig sollen PV-Anlagen „intelligent einspeisen“, also regelbar sein und mit Speichern kombiniert werden. Zudem strebt sie an, auch kleinere Anlagen in die Direktvermarktung zu überführen. Das würde bedeuten, dass Betreiber ihren Strom selbst am Markt verkaufen müssen, anstatt wie bisher die Vergütung über die Netzbetreiber zu erhalten.

Ein Problem bleibt jedoch bestehen: Auf dem aktuellen Strommarkt decken die Erlöse aus der Direktvermarktung oft nur einen Bruchteil der Kosten, die durch die EEG-Vergütung kompensiert werden. Grund dafür ist die wachsende Kannibalisierung von Solarstrom an der Börse. Mit dem Ausbau der Photovoltaik kommt es zunehmend zu negativen Strompreisen, vor allem in Zeiten hoher Produktion bei schwacher Nachfrage. Um diesem Trend zu begegnen, hatte bereits die Vorgängerregierung mit dem „Solarspitzengesetz“ geregelt, dass seit Ende Februar 2025 neue PV-Anlagen in Stunden negativer Börsenpreise keine Vergütung mehr erhalten. Unter bestimmten Bedingungen wird die entfallene Zeit allerdings an das Ende der 20-jährigen Förderperiode angehängt – vorausgesetzt, es sind intelligente Messsysteme installiert. Ohne diese Technik müssen neue Anlagen bis 100 kW ihre Einspeiseleistung sogar auf 60 % begrenzen.

Reiche hält diese Maßnahmen jedoch für unzureichend. Mit einem von ihr beauftragten „Realitätscheck für die Energiewende“ will sie prüfen lassen, wie sich Ausbau und Netz besser aufeinander abstimmen lassen. Sie betont, dass der Netzausbau in Deutschland nur schleppend vorankommt, ähnlich wie der Smart-Meter-Rollout. Daher sei es nicht mehr zeitgemäß, dass Anlagen ohne Rücksicht auf Netzkapazitäten errichtet würden. „Das macht unser Stromsystem unnötig teuer. Das will ich ändern“, erklärte die Ministerin.

Zudem will Reiche auch die bisherige Entschädigung von Betreibern streichen, deren Anlagen aus Redispatch-Gründen abgeschaltet werden. Diese Regelung habe zu lange Bestand gehabt, so ihre Begründung. Angesichts eines erneuerbaren Anteils von mittlerweile rund 60 % am deutschen Strommix sei es Zeit, die Regeln anzupassen und die Kosten fairer zu verteilen.

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