Zum Hauptinhalt springen
03. September 2026

Photovoltaik 2027: Das ändert sich für Hausbesitzer

 

 

Immer mehr Eigentümer in Scheeßel und im Landkreis Rotenburg (Wümme) planen eine PV-Anlage. Doch 2027 ändert sich einiges: Die Bundesregierung will die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen abschaffen. Hier lesen Sie, was bereits gilt, was im Entwurf steht – und warum sich eine Inbetriebnahme noch in 2026 lohnen kann. Dazu: regionale Einschätzungen zu Erträgen, Kosten, Speicher und Wallbox. Solarcor aus Scheeßel.

Das Wichtigste in Kürze

  • Heute (Stand September 2026): Wer seine Anlage jetzt in Betrieb nimmt, bekommt eine feste Einspeisevergütung von 7,70 ct/kWh (bis 10 kWp) – garantiert für 20 Jahre.
  • Geplant ab 1. Januar 2027: Laut Kabinettsentwurf vom 29. Juli 2026 soll die feste Vergütung für Neuanlagen wegfallen. Stattdessen: eine befristete Übergangszahlung, Direktvermarktung über Smart Meter und eine Einspeisekappung von 50 % statt 60 %.
  • Bestandsanlagen behalten ihre zugesagte Vergütung – wer 2026 anschließt, ist davon nicht betroffen.
  • Noch nicht final: Bundestag und Bundesrat müssen der Novelle erst zustimmen. Details können sich ändern.

Photovoltaik 2026: Diese Regeln gelten heute

  • Einspeisevergütung: Für neue Dachanlagen mit Überschusseinspeisung gilt seit 1. August 2026: 7,70 ct/kWh bis 10 kWp, rund 6,7 ct/kWh für den Anteil von 10 bis 40 kWp, rund 5,4 ct/kWh bis 100 kWp. Der Satz wird zum Inbetriebnahmedatum für 20 Jahre festgeschrieben. Nächste planmäßige Senkung um 1 %: 1. Februar 2027. (Bundesnetzagentur)
  • Negative Börsenpreise („Solarspitzengesetz“): Für Anlagen mit Inbetriebnahme ab 25. Februar 2025 gibt es in Viertelstunden mit negativem Börsenstrompreis keine Vergütung. In allen anderen Zeiten läuft sie normal weiter. Anlagen unter 2 kW sind erst betroffen, wenn die Bundesnetzagentur das festlegt. (§ 51 EEG)
  • 60-%-Einspeisebegrenzung ohne Smart Meter: Neuanlagen bis 25 kW, die eine EEG-Vergütung erhalten, dürfen ohne intelligentes Messsystem (iMSys) samt Steuerbox nur 60 % ihrer Leistung ins Netz einspeisen. Sobald iMSys und Steuerung eingebaut und erfolgreich getestet sind, entfällt die Kappung. (§ 9 EEG)
  • § 14a EnWG (steuerbare Verbraucher): Netzbetreiber dürfen Wallbox, Wärmepumpe oder Heimspeicher bei Netzengpässen zeitweise drosseln – mindestens 4,2 kW bleiben immer verfügbar. Im Gegenzug gibt es reduzierte bzw. zeitvariable Netzentgelte. (Bundesnetzagentur)
  • Smart-Meter-Pflicht: PV-Anlagen über 7 kW, Haushalte mit über 6.000 kWh Jahresverbrauch und Haushalte mit § 14a-Geräten bekommen verpflichtend ein iMSys. Anlagen von 1 bis 7 kW können es freiwillig erhalten. (Bundesnetzagentur)

2027: Was die EEG-Novelle für Hausbesitzer bringen soll (Entwurf)

Am 29. Juli 2026 hat das Bundeskabinett die EEG-Novelle 2027 zusammen mit einem Netzpaket beschlossen. Ziel: Solarstrom soll sich stärker am Markt und am Netz orientieren. Für Eigenheimbesitzer sind laut Entwurf diese Punkte entscheidend:

  • Ende der festen Einspeisevergütung: Für Neuanlagen ab 1. Januar 2027 soll es keine 20-Jahre-Vergütung mehr geben. Stattdessen ist eine befristete Übergangszahlung von rund 5,2 ct/kWh für maximal 36 Monate vorgesehen. Sie soll schrittweise auslaufen: 2027 für Anlagen unter 50 kW, 2028 unter 25 kW, 2029/2030 nur noch unter 7 kW.
  • Direktvermarktung wird Standard: Neue Anlagen sollen über das Smart Meter in die Direktvermarktung gehen und sich an Preissignalen orientieren. Für Anlagen unter 25 kW ist ein Direktvermarktungsbonus von rund 1,5 ct/kWh (bis 48 Monate) geplant.
  • 50 % statt 60 %: Die Einspeisekappung für kleine und mittlere Dachanlagen soll auf 50 % der Anlagenleistung sinken, um Mittagsspitzen im Netz abzufangen.
  • Bestandsschutz: Anlagen, die vor dem Stichtag in Betrieb gehen, behalten ihre feste Vergütung für die volle Laufzeit.
  • Schnellere Netzanschlüsse: Das Netzpaket soll Anschlussverfahren beschleunigen und planbarer machen.

Wichtig: Das ist der Stand des Regierungsentwurfs. Bundestag und Bundesrat können Zahlen, Fristen und Grenzen noch ändern. Prüfen Sie den Stand kurz vor Ihrer Investitionsentscheidung – oder fragen Sie uns. (Bundesregierung, BMWE-Pressemitteilung)

Was das für Ihr Haus in Scheeßel bedeutet

  • 2026 anschließen sichert die feste Vergütung. Wer seine Anlage noch vor dem Stichtag in Betrieb nimmt, hat 20 Jahre Planungssicherheit – unabhängig davon, was 2027 beschlossen wird.
  • Eigenverbrauch wird noch wichtiger. Ob 7,70 ct heute oder Marktpreis morgen: Selbst genutzter Solarstrom ersetzt Netzstrom für 30 ct und mehr. Speicher, Wallbox und Wärmepumpe sind die Hebel dafür.
  • Smart Meter von Anfang an einplanen. Ohne iMSys greift die Kappung (heute 60 %, geplant 50 %). Mit iMSys läuft die Anlage voll – und Sie sind für Direktvermarktung und § 14a-Tarife vorbereitet.
  • Weiter gültig: Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (PV-Strom im Mehrfamilienhaus teilen) und Energy Sharing nach § 42c EnWG werden 2027 voraussichtlich praxistauglicher. (energiewechsel.de)

Erträge und Kosten: realistische Zahlen für Scheeßel

  • Erträge: Gut ausgerichtete Dächer in Niedersachsen liefern ca. 850–1.000 kWh pro kWp und Jahr. Eine 10-kWp-Anlage erzeugt also grob 8.500–10.000 kWh jährlich; Ost/West-Dächer liegen etwas darunter. (Verbraucherzentrale Niedersachsen)
  • Kosten: Schlüsselfertige Dachanlagen kosten je nach Größe und Dach meist rund 1.200–2.000 € pro kWp brutto. Größere Anlagen sind pro kWp günstiger. (Verbraucherzentrale NRW)
  • Speicher und Wallbox: Erhöhen den Eigenverbrauch deutlich, fallen aber unter § 14a (Drosselung möglich, mindestens 4,2 kW bleiben). Beides sollte steuerbar und iMSys-fähig geplant werden, um die Netzentgeltvorteile mitzunehmen.

Förderung & Finanzierung

  • KfW-Kredit 270: Zinsgünstige Finanzierung für PV und Speicher, auch für Privatpersonen. Antrag über die Hausbank, Konditionen tagesaktuell bei der KfW. (kfw.de)
  • Einspeisevergütung: Aktuell noch für Anlagen bis 100 kW; Sätze und Degression veröffentlicht die Bundesnetzagentur. (Bundesnetzagentur)
  • Niedersachsen / Kommunen: Landeszuschüsse für Speicher sind derzeit ausgelaufen; kommunale Programme gibt es teils zeitlich begrenzt. Vor Projektstart bei Gemeinde oder NBank prüfen. (nbank.de)

Was Hausbesitzer jetzt tun können

  1. Jetzt planen, 2026 anschließen: Wer die feste Vergütung noch sichern will, sollte zügig starten – Netzanschluss und Zählersetzung brauchen Vorlauf.
  2. Smart Meter und Steuerbox einplanen: Zählerschrank prüfen, iMSys von Anfang an mitdenken – so entgehen Sie der Kappung.
  3. Speicher und Wallbox mitdenken: Steuerbar und § 14a-fähig planen, um Netzentgeltvorteile zu nutzen.
  4. Realistisch rechnen: 850–1.000 kWh/kWp, 1.200–2.000 €/kWp – wir kalkulieren mit Ihren echten Verbrauchsdaten.
  5. Vor-Ort-Termin vereinbaren: Dach, Zählerschrank, Leitungswege, Speicheraufstellung, Wallbox – alles aus einer Hand.

Als familiengeführter Fachbetrieb aus der Region kennen wir die Netze, die typischen Dachformen und die Anforderungen der Netzbetreiber vor Ort – zuverlässig in Scheeßel, Rotenburg, Zeven & Umgebung. Solarcor aus Scheeßel.

Fazit: 2026 sichern, 2027 vorbereitet sein

Die EEG-Novelle 2027 markiert das Ende der festen Einspeisevergütung für Neuanlagen – wenn sie so beschlossen wird. Für Hausbesitzer in Scheeßel und im Landkreis Rotenburg (Wümme) heißt das: Wer 2026 in Betrieb geht, sichert sich 20 Jahre feste Vergütung. Wer später baut, setzt auf Eigenverbrauch, Speicher und Direktvermarktung. In beiden Fällen gilt: Smart Meter und steuerbare Geräte von Anfang an einplanen. Wir klären vor Ort, welche Lösung zu Ihrem Haus passt – inklusive Speicher & Wallbox. Jetzt kostenlose Vor-Ort-Beratung anfragen oder anrufen: 04261/9819060.

Jetzt kostenlose Beratung anfragen

FAQ

Fällt die Einspeisevergütung 2027 wirklich weg?

Laut Kabinettsentwurf vom Juli 2026 ja – für Neuanlagen ab 1. Januar 2027. Geplant ist stattdessen eine befristete Übergangszahlung von rund 5,2 ct/kWh für bis zu 36 Monate. Bestehende Anlagen behalten ihre Vergütung. Endgültig ist das erst nach Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.

Lohnt es sich, noch 2026 zu bauen?

Wer die feste Vergütung von 7,70 ct/kWh (bis 10 kWp) für 20 Jahre sichern will: ja. Entscheidend ist das Datum der Inbetriebnahme, nicht der Bestellung – planen Sie also Vorlauf für Netzanschluss und Zähler ein.

Gilt die 60-%-Einspeisebegrenzung auch 2027 noch?

Ja – und sie soll laut Entwurf sogar auf 50 % sinken. Die Kappung gilt nur, solange kein intelligentes Messsystem mit Steuerbox eingebaut und getestet ist. Danach läuft die Anlage mit voller Leistung.

Was passiert bei negativen Strompreisen?

In Viertelstunden mit negativem Börsenpreis entfällt für Neuanlagen die Vergütung. In allen übrigen Zeiten erhalten Sie sie normal. Speicher und Eigenverbrauch helfen, diese Zeitfenster zu überbrücken.

Brauche ich für meine PV in Niedersachsen ein Smart Meter?

Ab 7 kW installierter Leistung ist es Pflicht. Darunter ist der Einbau freiwillig – aber sinnvoll, um die Kappung zu vermeiden und für § 14a-Tarife und Direktvermarktung vorbereitet zu sein.

Welche Erträge sind in Scheeßel realistisch?

Für gut ausgerichtete Dächer rechnen wir konservativ mit ca. 850–1.000 kWh je kWp und Jahr. Eine 10-kWp-Anlage liefert also grob 8.500–10.000 kWh jährlich – abhängig von Dachneigung, Ausrichtung und Verschattung.

Gibt es 2027 neue Förderungen?

Bundesweit bleibt der KfW-Kredit 270 relevant. Ob es in Niedersachsen wieder Zuschüsse (z. B. für Speicher) gibt, hängt von Landes- und Kommunalprogrammen ab – bitte vor Antrag prüfen, da Programme befristet sind.