1. EEG-Reform und Solarpaket
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Nach dem EEG 2023 wurde das Ziel für erneuerbare Energien im Strommix bis 2030 auf 80 % angehoben. Die EEG-Reform enthält auch steuerliche Anpassungen – z. B. rund um Vergütungsmodelle, Anlagenmeldungen und Flexibilisierungsanreize
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Das Solarpaket sieht eine verdreifachung des Solarausbaus bis 2026 vor, sowie Vereinfachungen bei Anmeldungen, stärkere Flexibilität bei Balkonkraftwerken und schnellere Netzanschlüsse
2. Smart Meter & Solarspitzengesetz
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Das Solarspitzengesetz (seit Februar/März 2025) regelt, dass Zeiten mit negativen Strompreisen nicht weiter vergütet werden (stattdessen werden sie statistisch am besten vergütungspflichtigen Zeiten angehängt)
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Seit dem 1. März 2025 gilt: Wer keinen Smart Meter samt Steuerungseinrichtung installiert, darf maximal 60 % seiner PV-Leistung einspeisen – anders droht ein Vergütungsausfall