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Erneuerbare Energie

Erneuerbare Energien – Standard

Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien

einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation. Die Anlagen müssen den Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien genügen.

  • Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen
  • mit Speicher
Was wird gefördert?

Mit dem Förderprodukt Erneuerbare Energien – Standard finanziert die KfW Investitionen in Deutschland und im Ausland, im Einzelnen:

1. Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien

einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation. Die Anlagen müssen den Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien genügen.

  •  Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen
  •  Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasserkraft bis zu einer Größe von 20 MW
  •  Anlagen zur Stromerzeugung aus Windkraft
  •  Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) auf der Basis von fester Biomasse, Biogas oder Erdwärme
  •  Anlagen zur Erzeugung, Aufbereitung und Einspeisung von Biogas, Biogasleitungen
  •  Batteriespeicher

2. Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen nur zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien

3. Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden

4. Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot, Digitalisierung der Energiewende mit dem Ziel, die erneuerbaren Energien systemverträglich in das Energiesystem zu integrieren

  •  zum Beispiel Stromspeicheranlagen (Power-to X-Technologien), Lastmanagement, Mess- und Steuerungssysteme, als Einzelmaßnahme oder Nachrüstung

Außerdem:

  •  Contracting-Vorhaben und Modernisierungen mit Leistungssteigerung

Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:

  • Gebrauchte Anlagen mit folgenden Ausnahmen:
    • Erwerb von Anlagen, die nicht länger als 12 Monate am Netz sind
    • Erwerb von Anlagen wenn eine Leistungs­steigerung durch Modernisierung geplant und die Anlage nicht bereits von der KfW gefördert worden ist
  • Investitionen in den Bereich fossiler Brennstoffe
  • Treuhandkonstruktionen
  • Sogenannte In-Sich-Geschäfte, wie zum Beispiel der Erwerb eigener Unternehmens­anteile

Die KfW schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste und den Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe entnehmen.

Und noch ein Tipp für Privatpersonen:

Solarthermische Anlagen zur privaten Selbstnutzung in Ein- und Zweifamilienhäusern werden gefördert mit den Förderprodukten Energieeffizient Sanieren – Kredit (151,152) und Energieeffizient Bauen (153)

Wärmepumpen fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Wer wird gefördert?

Mit dem Förderprodukt Erneuerbare Energien – Standard fördern wir:

  •  In- und ausländische private und öffentliche Unternehmen – unabhängig von der Größe
  •  Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände
  •  Privatpersonen und gemeinnützige Antragsteller
    Sie müssen zumindest einen Teil des erzeugten Stroms oder der erzeugten Wärme einspeisen.
  •  Genossenschaften, Stiftungen und Vereine
  •  Freiberufler
  •  Landwirte

Für Vorhaben im Ausland:

  •  Deutsche private Unternehmen und deren Tochtergesellschaften im Ausland
  •  Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland
  •  In Deutschland tätige Freiberufler

Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:

  • Bund, Bundesländer und deren Einrichtungen
  • Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale unselbständige Eigenbetriebe
Die Konditionen

Zinssätze

Zinssätze und Laufzeiten entnehmen Sie bitte der Konditionenübersicht.

Ihren individuellen Zinssatz ermittelt Ihre Bank anhand Ihres Standorts, Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität Ihrer Sicherheiten.

Die Mindestlaufzeit beträgt generell 2 Jahre.

Kredithöhe und Auszahlung

  • bis zu 50 Mio. Euro pro Vorhaben
  • bis zu 100 % Ihrer Investitionskosten
  • 100 % Auszahlung
  • abrufbar innerhalb von 12 Monaten nach Zusage wahlweise in einer Summe oder in Teilbeträgen
  • Bereitstellungsprovision 0,15 % pro Monat beginnend 6 Monate und 2 Bankarbeitstage nach Zusage

Rückzahlung

  • Während der tilgungsfreien Zeit zahlen Sie nur Zinsen – danach gleich hohe vierteljährliche Raten zuzüglich Zinsen auf den noch zu tilgenden Kreditbetrag.
  • Sie können Ihren Kredit ganz oder teilweise außerplanmäßig tilgen – gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung .
  • Die Rückzahlung erfolgt über Ihre Hausbank.

Berechnen Sie die Höhe der Raten und den Tilgungsplan  mit dem Tilgungsrechner.

Sicherheiten

Art und Höhe der Sicherheiten vereinbaren Sie mit Ihrer Bank.

Kombination mit anderen Fördermitteln

Die Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich, wenn diese keine Beihilfen enthalten.

So beantragen Sie den Kredit
  • 1

    Antrag vorbereiten mit dem KfW-Förderassistenten

    Ihren Kredit beantragen Sie nicht direkt bei der KfW, sondern bei Ihrer Bank . Mit dem KfW-Förderassistenten können Sie Ihren Antrag schon jetzt vorbereiten – damit das folgende Bankgespräch schneller zum Ziel führt.

    KfW-Förderassistent starten

  • 2

    Finanzierungs­partner finden

    Sprechen Sie mit Ihrer Bank oder einem anderen Finanzierungspartner Ihrer Wahl.

    Suchen Sie noch einen Finanzierungspartner?

    Finanzierungspartner finden und Termin anfragen

  • 3

    Kredit beantragen

    Das übernimmt Ihr Finanzierungspartner für Sie.

  • 4

    Ihr Kreditantrag wird geprüft

    Die KfW prüft Ihre Unterlagen und entscheidet über die Förderung.

  • 5

    Kreditvertrag abschließen und starten

    Sie schließen den Kreditvertrag mit Ihrem Finanzierungspartner ab – Ihr Vorhaben kann beginnen.